Krankenkassenzuschuss
Die Ernährungsberatung im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge (Prävention) nach §20 SGB V und die Ernährungstherapie nach §43 SGB V gehören zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Durchführung der Ernährungsberatung/ -therapie von einer zertifizierten Ökotrophologin. Mit dem VFED Zertifikat "Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin" erfülle ich diese Voraussetzung. Somit ist eine Kosten-beteiligung oder -erstattung möglich!
Ersatzkassen (Barmer GEK, TK, DAK, HKK, HEK, KKH Allianz) erstatten i.d.R. 5 Beratungen im Jahr. Der Zuschuss liegt zwischen 35,00 - 45,00 € für die erste Beratungseinheit (60 Min.) und zwischen 23,00 - 35,00 € für die Folgeberatungen. BKK's erstatten i.d.R. 80-100 % der Kosten. Privatkassen haben ein sehr individuelles Erstattungssystem.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe des Zuschusses!