Krankenkassenzuschuss

 

Die Ernährungsberatung im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge (Prävention) nach §20 SGB V und die Ernährungstherapie nach §43 SGB V gehören zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Durchführung der Ernährungsberatung/ -therapie von einer zertifizierten Ökotrophologin. Mit dem VFED Zertifikat "Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin" erfülle ich diese Voraussetzung. Somit ist eine Kosten-beteiligung oder -erstattung möglich!

 
 

Ersatzkassen (Barmer GEK, TK, DAK, HKK, HEK, KKH Allianz) erstatten i.d.R. 5 Beratungen im Jahr. Der Zuschuss liegt zwischen 35,00 - 45,00 € für die erste Beratungseinheit (60 Min.) und zwischen 23,00 - 35,00 € für die Folgeberatungen.      BKK's erstatten i.d.R. 80-100 % der Kosten. Privatkassen haben ein sehr individuelles Erstattungssystem.

 

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe des Zuschusses!

Rufen Sie mich gerne an:

Tel. 0171 - 685 6637 oder

nutzen Sie das Kontaktformular!

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